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§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die mietweise, vorübergehende Überlassung von Apartments, Zimmern und sonstigen Beherbergungseinheiten (nachfolgend einheitlich „Zimmer") zwischen der Utopia UG (haftungsbeschränkt), Littenstraße 106, 10179 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 257005 B (nachfolgend „Utopia" oder „wir"), und dem Gast.

Der Gast ist jede natürliche oder juristische Person, die einen Beherbergungsvertrag abschließt. Handelt der Gast als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB – das heißt zu einem Zweck, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann – finden ergänzend die Vorschriften der §§ 312 ff. BGB sowie des Fernabsatzrechts Anwendung, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Gastes werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Utopia erkennt diese ausdrücklich schriftlich an. Diese AGB gelten für alle Buchungskanäle – direkt, telefonisch, über Online-Buchungsportale und OTAs –, sofern der jeweilige Kanal keine wirksam einbezogenen abweichenden Regelungen enthält.

 

§ 2 Begriffsbestimmungen

 

Im Sinne dieser AGB bezeichnet „Anreisetag" den im Buchungsprozess vereinbarten ersten Tag des Aufenthalts und „Abreisetag" den letzten Tag des Aufenthalts. Unter „Check-in" versteht man die tatsächliche Übergabe des Zimmers an den Gast, unter „Check-out" die tatsächliche Rückgabe an Utopia. Die „Buchungs-ID" ist die alphanumerische Kennung, die dem Gast bei Buchungsbestätigung mitgeteilt wird.

Als „Gesamtpreis" gilt die Summe aller vereinbarten Entgelte einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ggf. zuzüglich Kurtaxe oder City Tax. Die „Flexible Rate" bezeichnet ein Tarifmodell mit kostenfreiem Stornierungsrecht bis 48 Stunden vor Anreisebeginn. Die „Nicht erstattungsfähige Rate" (Non-Refundable Rate) bezeichnet ein Tarifmodell mit in der Regel günstigerem Preis, bei dem eine Stornierung keine Rückerstattung begründet.

 

§ 3 Vertragsschluss

 

Das Angebot des Gastes zur Buchung erfolgt durch Abschluss des Buchungsprozesses, eine telefonische Anfrage oder eine schriftliche Anfrage. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung von Utopia in Textform (E-Mail oder vergleichbare elektronische Nachricht) zustande.

Bei Online-Buchungen gemäß §§ 312i, 312j BGB ermöglicht der Buchungsvorgang dem Gast, alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe zu überprüfen und zu korrigieren. Zimmertyp, Zeitraum, Gesamtpreis und Stornokonditionen werden vor Abschluss übersichtlich dargestellt. Der Gast sollte die Buchungsbestätigung selbst sichern, da Utopia den Vertragstext nicht dauerhaft vorhält.

Utopia behält sich das Recht vor, eine Buchungsanfrage aus sachlichem Grund abzulehnen. Sachliche Gründe sind insbesondere frühere Vertragsverletzungen des Gastes, eine fehlgeschlagene Zahlungsautorisierung, Kapazitätserschöpfung oder hinreichende Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nutzung. Die Ablehnung darf nicht gegen das Diskriminierungsverbot des § 19 AGG verstoßen. Buchungen durch Minderjährige unter 18 Jahren erfordern die schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter, die Utopia auf Anforderung nachzuweisen ist.

 

§ 4 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

 

Kein Widerrufsrecht: Bei Beherbergungsverträgen, die als Fernabsatzverträge geschlossen werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Diese Verträge haben die Bereitstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zum Gegenstand und sehen einen bestimmten Termin für die Erbringung vor. Das Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB findet daher keine Anwendung.

Diese Ausnahme gilt unabhängig davon, ob der Gast Verbraucher oder Unternehmer ist. Eine freiwillige Stornierungsmöglichkeit nach Maßgabe des § 10 dieser AGB bleibt hiervon unberührt.

 

§ 5 Leistung und Preis

 

Utopia erbringt die im Buchungsprozess vereinbarten Beherbergungsleistungen. Nebenleistungen wie Frühstück, Parkplatz oder Zusatzbetten sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich gebucht und bestätigt wurden. Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Lokale Abgaben wie Kurtaxe oder City Tax werden gesondert ausgewiesen und vom Gast zusätzlich entrichtet. Der vereinbarte Preis ist verbindlich. Nachträgliche Leistungserweiterungen auf Wunsch des Gastes werden stets zum dann gültigen Listenpreis berechnet.

Der Gesamtpreis ist gemäß dem gebuchten Tarifmodell fällig: Bei der Flexiblen Rate spätestens bei Check-in, bei der Nicht erstattungsfähigen Rate sofort mit Buchungsbestätigung. Utopia ist berechtigt, das hinterlegte Zahlungsmittel entsprechend zu belasten. Bei Zahlungsverzug ist Utopia berechtigt, Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. zu verlangen. Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr von 15,00 EUR je Mahnung erhoben; dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Nach erfolgloser zweiter Mahnung ist Utopia berechtigt, den Vorgang an ein Inkassobüro zu übergeben; die anfallenden Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten trägt der Gast.

Technische Störungen im Zahlungsverkehr berühren die Fälligkeit der Zahlungspflicht nicht. Der Gast ist verpflichtet, Utopia unverzüglich zu informieren und innerhalb von 24 Stunden eine funktionsfähige alternative Zahlungsweise bereitzustellen. Kommt der Gast dieser Pflicht nicht nach, ist Utopia berechtigt, die Buchung ohne Rückerstattung zu stornieren und dem Gast entstandene Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

§ 6 Kundendaten und Identitätsprüfung

Der Gast hat bei der Buchung und beim Check-in vollständige und zutreffende Kontakt- sowie Identitätsangaben bereitzustellen. Utopia ist berechtigt, zur Identitätsprüfung geeignete amtliche Dokumente (Personalausweis, Reisepass) anzufordern und entsprechende Abschriften nach Maßgabe der melderechtlichen Vorschriften zu fertigen.

Gemäß § 29 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) ist Utopia verpflichtet, einen Meldeschein zu führen. Der Gast ist verpflichtet, diesen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und zu unterzeichnen. Unrichtige Angaben begründen ein Recht von Utopia zur außerordentlichen Kündigung des Beherbergungsvertrages und können strafrechtliche Konsequenzen haben (§ 111 OWiG i. V. m. § 54 BMG).

 

§ 7 Datenschutz

 

Rechtsgrundlagen und Verarbeitungszwecke: Utopia verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung), Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Pflichten, insbesondere Meldepflicht nach BMG und steuerliche Aufbewahrungspflichten) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen: Forderungsmanagement, IT-Sicherheit, Serviceverbesserung).

Verarbeitete Datenkategorien: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Anschrift, Telefonnummer, Kreditkarteninformationen, Ausweisdaten sowie ggf. Aufenthaltsdauer und Zimmernutzungsdaten.

Speicherdauer: Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald der Zweck entfällt, in der Regel nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben vorbehalten – handelsrechtlich 6 Jahre (§ 257 HGB), steuerrechtlich 10 Jahre (§ 147 AO). Meldescheindaten werden nach § 30 BMG aufbewahrt.

Empfänger und Drittdienstleister: Im Rahmen der Buchungsabwicklung werden Daten an folgende Dienstleister übermittelt: Adyen N.V. (Zahlungsabwicklung), Detco (Buchungsmaschine) sowie Google LLC / Google Places API (Standortanzeige). Eine darüber hinausgehende Übermittlung erfolgt nur bei gesetzlicher Pflicht oder ausdrücklicher Einwilligung.

Datenübermittlung in Drittländer: Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht außerhalb des EWR übermittelt. Sollte dies im Einzelfall erforderlich sein, erfolgt die Absicherung durch EU-Standarddatenschutzklauseln (SCC).

Betroffenenrechte: Der Gast hat das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerspruch (Art. 21) sowie Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Zuständige Behörde für Berlin: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Friedrichstr. 219, 10969 Berlin.

Verantwortlicher: Utopia UG (haftungsbeschränkt), Littenstraße 106, 10179 Berlin  ·  E-Mail: support@curtsuites.com  ·  Datenschutzerklärung: www.curtsuites.com/privacy-policy

 

§ 8 Hausordnung und Nutzungsregeln

 

Die jeweils aktuelle Hausordnung von Utopia ist Bestandteil dieser AGB (siehe Anlage am Ende dieses Dokuments). Sie ist im Eingangsbereich ausgehängt, auf Anfrage erhältlich und auf der Website abrufbar. Der Gast nimmt die Hausordnung mit Vertragsschluss zur Kenntnis und erklärt sich mit deren Einhaltung einverstanden.

Verstöße gegen die Hausordnung stellen eine wesentliche Pflichtverletzung dar und berechtigen Utopia, Schadensersatz zu verlangen und/oder den Beherbergungsvertrag außerordentlich zu kündigen, ohne dass der Vergütungsanspruch nach § 10 entfällt. Die in der Hausordnung aufgeführten Strafgebühren sind als Mindestpauschalen zu verstehen; der Nachweis eines höheren Schadens bleibt Utopia vorbehalten.

 

§ 9 Bereitstellung und Rückgabe des Zimmers

 

Das Zimmer steht dem Gast ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung (Check-in). Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht, kann aber gegen gesondertes Entgelt nach Verfügbarkeit vereinbart werden. Das Zimmer ist bis 11:00 Uhr des Abreisetages vollständig geräumt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben (Check-out). Sämtliche persönlichen Gegenstände sind zu entfernen. Utopia übernimmt keinerlei Haftung für zurückgelassene Gegenstände; eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Zurückgelassene Gegenstände können unverzüglich entsorgt werden, sofern der Gast nicht binnen 48 Stunden nach Check-out ausdrücklich eine Verwahrung oder Rücksendung verlangt. Rücksendungskosten trägt ausschließlich der Gast.

Auf Anfrage und nach Verfügbarkeit kann ein Late Check-out bis 14:00 Uhr vereinbart werden; hierfür wird ein Zuschlag von 50 % des Tagessatzes berechnet. Bei einem Check-out nach 14:00 Uhr ohne Vereinbarung wird eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vollen Tagessatzes fällig. Jede verspätete Rückgabe ohne Vereinbarung berechtigt Utopia zur Berechnung einer Nutzungsentschädigung von mindestens 50,00 EUR pro angefangener Stunde, mindestens jedoch 100 % des Tagessatzes bei Check-out nach 14:00 Uhr. Der Gast haftet darüber hinaus für sämtliche Folgeschäden – insbesondere entgangene Mieteinnahmen, Umbuchungskosten, Kosten einer Ersatzunterkunft für den Nachfolgegast sowie sonstige direkte und indirekte Schäden. Utopia ist berechtigt, den Gast in diesem Fall unverzüglich des Hauses zu verweisen und das Zimmer auf Kosten des Gastes zu räumen.

 

§ 10 Stornierung und Rücktritt

 

Der Beherbergungsvertrag ist mit Buchungsbestätigung für beide Parteien verbindlich.

FLEXIBLE RATE

Bei der Flexiblen Rate ist eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung ausschließlich bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Anreisezeitpunkt (15:00 Uhr des Anreisetages) möglich. Umbuchungen innerhalb dieser Frist werden als Neubuchung zum dann gültigen Tarif behandelt. Nach Fristablauf oder bei Nichterscheinen (No-Show) ist Utopia berechtigt, 100 % des Gesamtpreises als Stornoentschädigung zu verlangen. Einnahmen aus Weitervermietung und nachweislich ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Der Gast hat das Recht nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

NICHT ERSTATTUNGSFÄHIGE RATE

Bei der Nicht erstattungsfähigen Rate ist eine Stornierung ohne Gebühr ausgeschlossen. Bei Stornierung, Umbuchung oder Nichterscheinen ist Utopia berechtigt, den Gesamtpreis einzubehalten. Auch hier hat der Gast das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen (§ 309 Nr. 5 lit. b BGB analog). Einnahmen aus Weitervermietung und ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

NO-SHOW

Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis 23:59 Uhr und liegt keine Stornierung vor, gilt dies als No-Show. Eine Stornierung nach 00:00 Uhr des Anreisetages wird ebenfalls als No-Show behandelt und begründet keinen Rückerstattungsanspruch. Utopia ist berechtigt, das Zimmer sofort anderweitig zu vermieten; die Weitervermietung stellt keinen Forderungsverzicht dar. Der volle Vergütungsanspruch bleibt bestehen; lediglich tatsächlich erzielte Weitervermietungserlöse werden angerechnet.

HÖHERE GEWALT

Höhere Gewalt liegt ausschließlich vor, wenn ein behördliches Beherbergungsverbot, eine nachgewiesene Naturkatastrophe oder ein vergleichbarer, von Utopia unverschuldeter und unabwendbarer Umstand die Leistungserbringung unmöglich macht. In diesem Fall ist Utopia berechtigt, anstelle einer Rückerstattung einen Gutschein in Höhe des geleisteten Betrags mit einer Gültigkeit von 24 Monaten auszustellen. Reise- oder sonstige Hindernisse auf Seiten des Gastes – z. B. Krankheit, verpasste Anreise oder Reisewarnungen ohne Einreiseverbot – begründen keinen Höhere-Gewalt-Anspruch. Mittelbare Schäden des Gastes sind in jedem Fall ausgeschlossen.

UNBEZAHLTE BUCHUNGEN

Ist eine bei Buchung fällige Zahlung (Nicht erstattungsfähige Rate) innerhalb von 24 Stunden nach Buchung nicht eingegangen, ist Utopia berechtigt, die Buchung zu stornieren. Utopia informiert den Gast zuvor in Textform. Ausstehende Zahlungsansprüche bleiben von einer Stornierung unberührt.

AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG DURCH UTOPI

Utopia ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen – insbesondere bei wesentlichen Pflichtverletzungen, Verstößen gegen die Hausordnung, betrügerischen Angaben, Gefährdung anderer Gäste oder des Personals sowie strafrechtlich relevantem Verhalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Gastes auf Rückerstattung geleisteter Zahlungen.

 

§ 11 Internetnutzung und technische Einrichtungen

 

Utopia stellt dem Gast einen WLAN-Zugang ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung zur Verfügung. Jede andere Nutzung – insbesondere für gewerbliche Zwecke, Peer-to-Peer-Netzwerke, den Download oder das Teilen urheberrechtlich geschützter Inhalte, den Abruf strafbarer Inhalte, Hacking, den Betrieb von Servern oder VPN-Diensten sowie jegliche Angriffe auf Dritte – ist ausdrücklich untersagt.

Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Gast haftet vollumfänglich für alle Rechtsverletzungen und Schäden, die über seinen zugewiesenen Internetzugang entstehen, einschließlich Handlungen Dritter, denen er Zugang ermöglicht hat. Der Gast stellt Utopia von sämtlichen Ansprüchen Dritter – einschließlich Abmahnkosten, Bußgeldern und Gerichtskosten – vollständig frei.

Die Bereitstellung des WLAN erfolgt ohne Gewährleistung einer bestimmten Bandbreite, Verfügbarkeit oder Sicherheit. Utopia haftet nicht für Datenverluste, Datenschutzverletzungen oder sonstige Schäden durch Nutzung, Unterbrechung oder Ausfall des Internetzugangs. Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Gastes.

 

§ 12 Zutritt zu den Zimmern

 

Utopia ist berechtigt, das Zimmer jederzeit zu betreten – für Reinigung, Instandhaltung, Reparaturen, Qualitätskontrollen, Kontrollen bei begründetem Verdacht auf Verstöße sowie im Fall von Gefahr im Verzug ohne Vorankündigung. Eine Vorankündigung erfolgt nach Möglichkeit, begründet jedoch keinen Anspruch des Gastes. Eine unterbliebene Ankündigung ist kein Vertragsverstoß und berechtigt weder zur Minderung noch zu Schadensersatz. Der Gast kann aus einem ordnungsgemäßen Zimmereintritt keinerlei Ansprüche herleiten.

 

§ 13 Instandhaltungspflicht und Haftung des Gastes

 

Der Gast ist verpflichtet, das Zimmer, die Einrichtung, Gemeinschaftsräume und sämtliche Ausstattungsgegenstände mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie übernommen hat, abzüglich normaler vertragsmäßiger Abnutzung.

Der Gast haftet für alle Schäden, die während seiner Buchungszeit entstehen, es sei denn, er weist nach, dass er und seine Besucher die Schäden nicht verursacht haben und diese nicht seiner Risikosphäre zuzurechnen sind. Die Haftung umfasst direkte Sachschäden zum Neuwert, Reinigungsmehraufwand, entgangenen Mietgewinn durch Zimmerausfall, Gutachterkosten sowie alle Kosten der Schadensbeseitigung. Für Schäden durch Besucher haftet der Gast wie für eigenes Verschulden.

Werden Schäden erst nach dem Check-out festgestellt und hat der Gast diese nicht gemeldet, wird widerleglich vermutet, dass die Schäden während seiner Buchungszeit entstanden sind. Der Gast trägt die Beweislast für das Gegenteil. Utopia ist berechtigt, Schadenskosten unmittelbar vom hinterlegten Zahlungsmittel einzuziehen.

Utopia ist berechtigt, vor oder bei Check-in eine Sicherheitsleistung (Kaution) in angemessener Höhe zu verlangen und vom hinterlegten Zahlungsmittel einzuziehen. Die Kaution sichert sämtliche Ansprüche von Utopia gegen den Gast. Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßem Check-out und vollständiger Zimmerprüfung, spätestens binnen 28 Tagen; festgestellte Ansprüche werden ohne gesonderte Zustimmung des Gastes verrechnet.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung ist Utopia berechtigt, eine Vertragsstrafe von bis zu 500,00 EUR pro Verstoß zu erheben. Die Vertragsstrafe tritt neben etwaige Schadensersatzansprüche und wird ohne weitere Ankündigung vom hinterlegten Zahlungsmittel eingezogen.

 

§ 14 Haftung von Utopia / Haftung für eingebrachte Sachen

 

Die Haftung von Utopia ist auf das gesetzlich zwingend vorgeschriebene Mindestmaß beschränkt. Utopia haftet ausschließlich für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Utopia, ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Erfüllungsgehilfen beruhen. Jede weitergehende Haftung – insbesondere für einfache Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste oder immaterielle Schäden – ist, soweit gesetzlich zulässig, vollständig ausgeschlossen. Unberührt bleiben die zwingenden Haftungstatbestände bei Körper-, Gesundheits- und Lebensschäden sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

Für eingebrachte Sachen haftet Utopia gemäß §§ 701–703 BGB ausschließlich in den gesetzlichen Höchstgrenzen. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte und Dokumente sind im bereitgestellten Zimmersafe aufzubewahren; für außerhalb des Safes aufbewahrte Wertgegenstände haftet Utopia nicht, außer bei Vorsatz. Schäden sind zwingend vor dem Check-out anzuzeigen; bei unterlassener Anzeige entfällt jeder Haftungsanspruch gegen Utopia. Zurückgelassene Gegenstände werden ohne Gewähr aufbewahrt; Utopia kann diese ab dem ersten Tag nach Check-out entsorgen, sofern der Gast nicht binnen 48 Stunden Rückgabe verlangt. Rücksendungskosten trägt ausschließlich der Gast.

 

§ 15 Gleichbehandlung und Antidiskriminierung

 

Utopia verpflichtet sich zur Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Buchungen dürfen nicht aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität abgelehnt werden, es sei denn, es liegt ein sachlicher, AGG-konformer Grund vor. Diskriminierungen durch Mitarbeiter von Utopia sind untersagt. Beschwerden können an die in § 7 genannte Datenschutzkontaktstelle oder an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gerichtet werden.

 

§ 16 Online-Streitbeilegung

 

Gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO weist Utopia darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereitstellt, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist. Utopia ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 17 Schlussbestimmungen 

 

FREISTELLUNGSPFLICHT DES GASTES

Der Gast stellt Utopia sowie deren Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund schuldhaften Verhaltens des Gastes, seiner Begleitung oder seiner Besucher entstehen. Die Freistellungspflicht umfasst auch angemessene Rechtsverteidigungskosten (Anwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe).

GESAMTSCHULDNERISCHE HAFTUNG BEI GRUPPEN

Bei Gruppenbuchungen haften der buchende Gast und alle namentlich benannten Mitreisenden als Gesamtschuldner für sämtliche Verbindlichkeiten aus dem Beherbergungsvertrag. Utopia ist berechtigt, jeden Gesamtschuldner auf die gesamte Forderung in Anspruch zu nehmen.

ANWENDBARES RECHT

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Utopia und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher gilt diese Rechtswahlklausel nur, soweit hierdurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).

GERICHTSSTAND

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Berlin. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand; Utopia kann jedoch wahlweise am Erfüllungsort Berlin oder am Wohnsitzgericht des Verbrauchers klagen, soweit gesetzlich zulässig.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Soweit eine ergänzende Vertragsauslegung geboten ist, gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

TEXTFORM, AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform; mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Der Gast kann gegenüber Forderungen von Utopia nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Gast nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Utopia ist berechtigt, eigene Forderungen jederzeit mit Guthaben des Gastes – insbesondere Kautionsrückzahlungsansprüchen – zu verrechnen.

AKTUALITÄT

Utopia behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bei bestehenden Buchungen gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen AGB, es sei denn, eine Änderung ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.curtsuites.com abrufbar.

Hausordnung der Utopia UG

Diese Hausordnung ist Bestandteil der AGB gemäß § 8 und in der jeweils aktuellen Fassung maßgeblich. Verstöße können zu Strafgebühren, Hausverboten oder zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages führen.

RAUCHEN

Rauchen – einschließlich E-Zigaretten und Shishas – ist in Zimmern und allen Innenräumen untersagt. Auch das Rauchen am offenen Fenster ist nicht gestattet. Das Rauchen ist ausschließlich in den ausgewiesenen Außenbereichen erlaubt.

Strafe: 150,00 EUR pauschal zzgl. anfallender Reinigungs- und Geruchsbeseitigungskosten.

HAUSTIERE

Hunde sind mit vorheriger schriftlicher Ankündigung erlaubt. Für jeden Hund wird eine Gebühr von 30,00 EUR pro Nacht berechnet. Alle anderen Haustiere sind nicht gestattet.

Strafe: Bei unangemeldeten Haustieren: 150,00 EUR pauschal zzgl. Reinigungskosten.

PARTYS UND VERANSTALTUNGEN

Partys und Veranstaltungen jeglicher Art sind nicht erlaubt – weder in den Zimmern noch in den Gemeinschaftsbereichen. Dies schließt private Feiern, Treffen mit mehr als den gebuchten Personen sowie gewerbliche Events ein.

Strafe: Bis zu 500,00 EUR zzgl. anfallender Reinigungs- und Schadensbeseitigungskosten.

ÜBERMÄSSIGE VERSCHMUTZUNG

Die Zimmer sind in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Verschmutzungen, die einen außerordentlichen Reinigungsaufwand erfordern, werden gesondert in Rechnung gestellt.

Strafe: Bis zu 500,00 EUR je nach Aufwand, zuzüglich tatsächlicher Reinigungskosten.

BEHERBERGUNG NICHT GEBUCHTER PERSONEN

Das Übernachtenlassen von Personen, die nicht in der Buchung erfasst sind, ist ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet.

Strafe: 20,00 EUR pro nicht gemeldeter Person pro Nacht.

BUCHUNG FÜR MINDERJÄHRIGE

Buchungen setzen ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Minderjährige Gäste benötigen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten, die Utopia auf Anforderung nachzuweisen ist.

ÜBERMÄSSIGE LAUTSTÄRKE

Die Nutzung von Fernseher und Musik ist in angemessener Lautstärke gestattet. Störende Geräusche sind zu unterlassen. Nachtruhe gilt von 22:00–08:00 Uhr sowie von 13:00–15:00 Uhr.

Strafe: Bei wiederholten Verstößen: Vertragsbeendigung ohne Rückerstattung des Entgelts.

ILLEGALE SUBSTANZEN

Der Besitz und Konsum illegaler Substanzen ist an allen Standorten von Utopia strengstens verboten und wird zur Anzeige gebracht.

Strafe: Sofortige Vertragsbeendigung und lebenslanges Hausverbot. Strafanzeige vorbehalten.

VERÄNDERUNGEN IM ZIMMER

Jegliche Veränderungen des Interieurs – insbesondere das Verschieben von Möbeln oder das Anbringen von Gegenständen an Wänden – sind nicht gestattet. Entstandene Schäden werden dem Gast in Rechnung gestellt.

KOMMERZIELLE FOTOGRAFIE UND FILMPRODUKTION

Die Zimmer dürfen ausschließlich zu Beherbergungszwecken genutzt werden. Kommerzielle Fotografie, Filmproduktionen oder vergleichbare gewerbliche Nutzungen sind ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung untersagt.

VERBOTENE NUTZUNGSARTEN

Pornografische Produktionen sowie Prostitution sind strengstens verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Utopia macht in diesem Fall unverzüglich vom Hausrecht Gebrauch.

Strafe: Sofortige Vertragsbeendigung, lebenslanges Hausverbot und Strafanzeige.

DIEBSTAHL

Diebstahl von Utopia-Eigentum oder dem Eigentum anderer Gäste wird zur Anzeige gebracht. Entwendete Gegenstände werden zum vollen Anschaffungswert in Rechnung gestellt.

Strafe: Voller Anschaffungswert zzgl. bis zu 100,00 EUR Strafgebühr. Strafanzeige vorbehalten.

SCHÄDEN

Schäden am Zimmer oder der Ausstattung sind Utopia unverzüglich zu melden. Bei unterlassener Meldung kann die Schadensregulierung zum Nachteil des Gastes ausfallen.

KOMMUNIKATION

Anfragen jeglicher Art sind direkt an Utopia zu richten – nicht an etwaige Dienstleister vor Ort. Utopia stellt hierfür mehrere Kontaktwege zur Verfügung.

CHECK-IN UND CHECK-OUT

Das Zimmer steht ab 15:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Das Zimmer ist bis 11:00 Uhr am Abreisetag zu räumen. Ein späterer Check-out ist nach vorheriger Absprache möglich und wird wie folgt berechnet:

Check-out bis Gebühr
12:00 Uhr 25 % des Preises der darauffolgenden Nacht
14:00 Uhr 50 % des Preises der darauffolgenden Nacht
16:00 Uhr 75 % des Preises der darauffolgenden Nacht
18:00 Uhr 100 % des Preises der darauffolgenden Nacht

Erfolgt der Check-out ohne vorherige Absprache nach 11:00 Uhr, gilt die Regelung zur verspäteten Rückgabe gemäß § 9 dieser AGB.

ZIMMERSCHLÜSSEL / SCHLÜSSELKARTE

Zimmertüren sind beim Verlassen zu verschließen. Der Verlust des Zimmerschlüssels oder der Schlüsselkarte ist unverzüglich zu melden.

Strafe: Kostenpauschale für Schlüssel-/Kartenverlust: 25,00 EUR.